Klarstellung durch Europäischen Gerichtshof

(21.09.06)

Der Verein „Ja zur A 94 e. V.“ ist immer bemüht, objektiv die Situation zum Bau der A 94 darzustellen. Deshalb haben wir auch den Wortlaut des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ins Internet gestellt.

Daraus ist ersichtlich, dass vom EuGH Klarstellungen erfolgt sind, die uns Wege zur Verwirklichung der A 94 auf der Trasse Dorfen aufzeigen.

Es ist aus dem Urteil auch ersichtlich, dass die von den Autobahngegnern verbreitete Stimmungsmache nicht zutrifft, dass der EuGH sich gegen die Trasse Dorfen entschieden hätte.

Der EuGH hat festgestellt, dass Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten möglich sind. Nur erhebliche Beeinträchtigungen dürfen nicht erfolgen.

Ziel der Planung der Autobahndirektion ist, erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Darauf basieren auch die vorliegenden Planungen. Die FFH-Verträglichkeitsstudie, die zwischenzeitlich von den Autobahnplanern vorgenommen wurde, bestätigt dies.






Günther Knoblauch
Erster Vorsitzender
des Vereins „Ja zur A 94 e. V.“

Bericht (PDF, 97 kB)

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