Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern zum Planfeststellungsbeschluss Dorfen-Pastetten

(30.12.09)

A 94: Planfeststellung im Abschnitt Pastetten – Dorfen abgeschlossen

Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Neubau der A 94 zwischen Pastetten und
Dorfen genehmigt. „Diese Entscheidung für den Weiterbau der A 94 ist ein wichtiger Schritt,
um diese für die Menschen und die Wirtschaft in der Region Südostbayern dringendst notwendige
Autobahnverbindung weiter voran zu bringen“, so Regierungspräsident Christoph
Hillenbrand. Der rund 17,4 Kilometer lange Autobahnabschnitt ist der zweite Teilabschnitt der
sogenannten Trasse Dorfen; er endet im Osten an der Bundesstraße 15 südlich von Dorfen.
Im Westen bindet er an den ersten Teilabschnitt zwischen Forstinning und Pastetten an, der
bereits gebaut wird. Zur grundlegenden Trassenentscheidung der Regierung vom 30.04.2007
hatten sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als auch das Bundesverwaltungsgericht
rechtlich grünes Licht gegeben.
Die Regierung von Oberbayern hat in ihrer über 400 Seiten umfassenden Entscheidung zum
zweiten Abschnitt sorgfältig alle Fragen geklärt, die mit der in der Region kontrovers diskutierten
Autobahn verbunden sind. Dabei hat sie nochmals eine gründliche Trassenabwägung
zwischen der Trasse Dorfen und der alternativen Trasse Haag vorgenommen. Im Ergebnis
wurde die Trassenwahl zugunsten der Trasse Dorfen bestätigt. Insbesondere die mit der Planung
verfolgten verkehrlichen Zielsetzungen und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm
stellen gewichtige Belange dar, die deutlich für die Trasse Dorfen sprechen. Dagegen
hat die Regierung den Belang des Naturschutzes zwar für gewichtig, hier jedoch letztlich
nicht ausschlaggebend für die Trassenwahl erachtet. Die in die öffentliche Debatte eingebrachten
angeblichen erheblichen Kostenvorteile der Trasse Haag konnten nicht bestätigt
werden. Die Annahme, die Trasse Haag könne abschnittsweise zugleich als Teilstück der geplanten
B 15 n (Regensburg – Rosenheim) genutzt werden und spare deshalb Kosten ein,
beruht auf bloßen Annahmen zu einer etwaigen zukünftigen Bundesstraßenplanung und stellt
keine tragfähige Entscheidungsgrundlage für die aktuelle Trassenentscheidung für die A 94
dar.

Neben der Trassenabwägung hat die Regierung aufgrund zahlreicher, mehrere Ordner umfassenden
naturschutzfachlichen Untersuchungen geklärt, dass der Weiterbau der A 94 zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-2 -Gebiete) führt. Das strenge europäische Artenschutzrecht steht der Fortsetzung der Trasse Dorfen ebenfalls nicht im Weg, da die für einige Arten erforderlichen Ausnahmen von den
Zugriffsverboten erteilt werden konnten. Die Beeinträchtigung privater Belange, die insbesondere
durch die Eingriffe in fremde Grundstücke und den Verkehrslärm hervorgerufen werden, wurde in der Entscheidung sorgfältig abgewogen. Im Ergebnis setzte sich das öffentliche Interesse am Bau der A 94 als schwerwiegender durch, wobei Auflagen zu Lärmschutzmaßnahmen
angeordnet wurden.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 11. Juni 1999 eingeleitet. Die im Anhörungsverfahren erhobenen
Einwendungen wurden im Mai 2001 in vier Terminen erörtert. Aufgrund der Ergebnisse der
Erörterung änderte die Autobahndirektion Südbayern als Vorhabensträger den Plan. Die Änderungen
betrafen u. a. das landwirtschaftliche Wegenetz, die geplante Entwässerung und die vorgesehenen
Lärmschutzanlagen. Die von diesen Änderungen Betroffenen wurden im Frühjahr 2003
nochmals angehört. Die erhobenen Einwendungen wurden im Termin vom 20.11.2003 erörtert. Aufgrund
der Meldung von FFH-Gebieten im Verlauf der Trasse Dorfen an die Europäische Kommission
während des Planfeststellungsverfahrens musste untersucht werden, ob die Planung zu erheblichen
Beeinträchtigungen dieser Gebiete führt. Dazu hat der Vorhabensträger Unterlagen zur FFHVerträglichkeitsprüfung erstellt, die als zweite Planänderung im Frühjahr 2006 in das Verfahren eingebracht wurden. Die Öffentlichkeit wurde angehört.
Aufgrund der im Anhörungsverfahren zum vorliegenden Planungsabschnitt sowie im ergänzenden
Verwaltungs- und im Gerichtsverfahren zum ersten Teilabschnitt Forstinning – Pastetten gewonnenen
Erkenntnisse hat der Vorhabensträger eine dritte Planänderung beantragt. Die Änderungen umfassten
insbesondere eine geringfügige Trassenverschiebung zur Minimierung der Eingriffe in ein FFH-Gebiet, die Einbeziehung der Anschlussstelle Dorfen in den vorliegenden zweiten Planungsabschnitt,
die Entwässerung sowie zusätzliche Maßnahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung.
Die Planunterlagen wurden im Frühjahr 2009 öffentlich ausgelegt. Auf eine erneute Erörterung
wurde verzichtet, da die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse
erbracht haben.
Die Regierung von Oberbayern hat nun am 3. Dezember 2009 den Plan für den Neubau zwischen
Pastetten und Dorfen genehmigt. Sowohl sie wie auch die Autobahndirektion Südbayern haben dabei
die Einwendungen von mehreren hundert Privatpersonen und Stellungnahmen von 37 Behörden,
sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen soweit wie möglich berücksichtigt.
Das erfolgte über Auflagen insbesondere zu Natur- und Landschaftsschutz sowie Verkehrslärm-
und Gewässerschutz. Zur Kompensation der nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft
sind Ausgleichs- und Ersatzflächen mit einer Gesamtgröße von rund 58,53 Hektar vorgesehen.

Im Anhang werden Einzelheiten zu den Genehmigungsverfahren für die drei Teilabschnitte der
Trasse Dorfen zwischen Forstinning und Heldenstein in einem Überblick dargestellt.

Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt bzw. enthält alle für dieses Vorhaben erforderlichen Erlaubnisse,
Planfeststellungen, Ausnahmen und Befreiungen. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen
in der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen für die Gemeinden Wörth und Walpertskirchen, in
der Verwaltungsgemeinschaft Pastetten für die Gemeinden Pastetten und Buch a.Buchrain, in den
Gemeinden Lengdorf und Sankt Wolfgang sowie in der Stadt Dorfen zwei Wochen zur Einsicht aus.
Über die genauen Auslegungszeiten und -orte wird durch Öffentliche Bekanntmachung am
30.12.2009 informiert. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab 30.12.2009 (ab 12:00 Uhr) auf
der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung-oberbayern.de abrufbar.

Verlauf der Verfahren:
1. Forstinning – Pastetten
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren
für den Abschnitt Forstinning - Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Das Anhörungsverfahren
wurde im Jahre 1988 durchgeführt.
• Mit der ersten Planänderung (Tektur) vom August 1996 wurde das Verfahren fortgesetzt. Die
geänderten Planunterlagen enthielten die planerische Umsetzung geänderter Rechtsvorschriften
(z. B. Lärmschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung). Die Erörterungstermine zur ersten
Tektur wurden im Jahre 1997 durchgeführt.
• Im Jahre 1998 wurde das Verfahren mit der zweiten Tektur fortgesetzt. Anlass zur zweiten
Tektur gab eine wesentlich veränderte Trassenführung im Abschnitt Pastetten – Dorfen. Da
der Abschnitt Forstinning – Pastetten Weichen stellend für die Trasse Dorfen ist, musste die
geänderte Trassenführung auch im Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt berücksichtigt
werden. Die Erörterungstermine zur zweiten Tektur wurde im Jahre 1999 durchgeführt.
• Mit Beschluss vom 7. März 2002 stellte die Regierung von Oberbayern den Plan fest.
• Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden 30 Klagen und 23 Anträge auf Wiederherstellung
der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht. Davon wurden 2 Klageverfahren eingestellt und 4 Klagen von
Kommunen rechtskräftig abgewiesen. Der BayVGH hat die übrigen Verfahren mit Beschluss
vom 19. April 2005 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung
europäischen Rechts vorgelegt. Im Wesentlichen ging es bei der Vorlage um die Klärung
der Frage, welchen Schutz Gebiete genießen, die als „FFH-Gebiete“ gemeldet wurden,
jedoch noch nicht von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung aufgenommen worden sind.
• Der EuGH entschied am 14. September 2006 über die Vorlagefrage des BayVGH. Danach
dürfen die Mitgliedsstaaten keine Eingriffe in gemeldete, jedoch noch nicht in die Kommissionsliste
aufgenommene Gebiete, zulassen, die die ökologischen Merkmale eines solchen
Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten.
• Am 31. Oktober 2006 reichte die Autobahndirektion Südbayern Unterlagen zur Ergänzung
des Planfeststellungsbeschlusses vom 7. März 2002 bei der Regierung von Oberbayern ein
und beantragte die Durchführung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens.
• Am 2. November 2006 leitete die Regierung von Oberbayern das ergänzende Planfeststellungsverfahren
ein.
• Am 30. April 2007 erließ die Regierung von Oberbayern den Planergänzungsbeschluss.
• Mit Urteil vom 30. Oktober 2007 wies der BayVGH alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss
ab. Die Revision wurde nicht zugelassen.
• Mit Beschluss vom 19. Februar 2008 änderte der BayVGH seinen Beschluss vom 19. April
2005 und lehnte alle Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen
den Planfeststellungsbeschluss ab.
• Am 19. März 2008 fand der offizielle erste Spatenstich statt.
• Mit Beschluss vom 5. Dezember 2008 wies das Bundesverwaltungsgericht alle Beschwerden
gegen die Nichtzulassung der Revision ab.
• Mit Beschluss vom 29. Januar 2009 wies das Bundesverwaltungsgericht die von einer Klagepartei
erhobene Anhörungsrüge ab.
• Eine Klagepartei erhob Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Über eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist uns bisher nichts bekannt.
2. Pastetten - Dorfen
• Im Jahre 1999 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens.
Die Planunterlagen lagen von Juli bis August in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre
2001 durchgeführt.
• Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin
für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von
Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.
• Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in
den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis
Mitte Juni statt.
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 27. Februar 2009 bei der Regierung von
Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren. Die von
der Regierung veranlasste Auslegung der Planunterlagen fand im April und Mai 2009 statt.
• Am 3. Dezember 2009 erließ die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss.
3. Dorfen - Heldenstein
• Im Jahre 1998 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens.
Die Planunterlagen lagen von Oktober bis November in den von der Autobahntrasse
betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2000 durchgeführt.
• Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin
für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von
Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.
• Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in
den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis
Mitte Juni statt.

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